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DIE UNTERSTÜTZUNGEN

LBA-Cheques

Wenn Sie gewisse Bedingungen hinsichtlich der Dauer der Arbeitslosigkeit erfüllen, können Sie sich bei der Lokalen Beschäftigungsagentur Ihrer Gemeinde einschreiben und gewisse Tätigkeiten im Rahmen eines LBA-Arbeitsvertrags ausüben, für die Rechnung verschiedener Benutzer-Kategorien.

Diese Benutzer bezahlen Sie mittels LBA-Cheques, die Sie am Ende des Monats bei der HfA einreichen müssen.

Die HfA zahlt Ihnen zusätzlich zu Ihren Arbeitslosenunterstützungen einen Betrag von 4,10€ pro geleistete Stunde, mit höchstens 45 Stunden pro Monat (in den Sektoren Gartenbau und Landwirtschaft ist eine höhere Begrenzung vorgesehen, sowie für die Vorbeugungs- und Sicherheitsassistenten).

Für weitere Einzelheiten können Sie die Informationsblätter des LfA einsehen, indem Sie hier unten anklicken :

PDF LBA-Arbeiter

Wenn Sie als Vorbeugungs- und Sicherheitsassistent arbeiten :

PDF LBA-Arbeiter VSA

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Geänderte seite : 25.07.2011

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