LBA-Cheques
Wenn Sie gewisse Bedingungen hinsichtlich
der Dauer der Arbeitslosigkeit erfüllen,
können Sie sich bei der Lokalen Beschäftigungsagentur
Ihrer Gemeinde einschreiben und gewisse Tätigkeiten
im Rahmen eines LBA-Arbeitsvertrags ausüben,
für die Rechnung verschiedener Benutzer-Kategorien.
Diese Benutzer bezahlen Sie mittels LBA-Cheques,
die Sie am Ende des Monats bei der HfA einreichen
müssen.
Die HfA zahlt Ihnen zusätzlich zu Ihren
Arbeitslosenunterstützungen einen Betrag
von 4,10€ pro geleistete Stunde, mit
höchstens 45 Stunden pro Monat (in den
Sektoren Gartenbau und Landwirtschaft ist
eine höhere Begrenzung vorgesehen, sowie
für die Vorbeugungs- und Sicherheitsassistenten).
Für weitere Einzelheiten können
Sie die Informationsblätter des LfA einsehen,
indem Sie hier unten anklicken :
LBA-Arbeiter
Wenn Sie als Vorbeugungs- und Sicherheitsassistent
arbeiten :
LBA-Arbeiter VSA
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
|