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DIE UNTERSTÜTZUNGEN

AKTIVA-PLÄNE

Während Ihrer Beschäftigung im Rahmen eines AKTIVA-Plans (eines beruflichen "Wiedereingliedungs-programms" oder "soziale Wiedereingliederung"), zahlen wir Ihnen die erste Hälfte Ihres Gehalts, proportional zur Ihrem Stundenplan. Der Arbeitgeber zahlt den Restbetrag Ihres monatlichen Nettogehalts.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie die untenstehenden Informationsblätter anklicken :

PDF Informationsblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG AKTIVIERUNGSPROGRAMM

Lesen Sie auch das Informationsblatt T1 des LFA : PDF Aktiva

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Geänderte seite : 07.08.2012

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