AKTIVA-PLÄNE
Während Ihrer Beschäftigung im
Rahmen eines AKTIVA-Plans (eines beruflichen
"Wiedereingliedungs-programms" oder
"soziale Wiedereingliederung"),
zahlen wir Ihnen die erste Hälfte Ihres
Gehalts, proportional zur Ihrem Stundenplan.
Der Arbeitgeber zahlt den Restbetrag Ihres
monatlichen Nettogehalts.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie
die untenstehenden Informationsblätter
anklicken :
Informationsblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG
AKTIVIERUNGSPROGRAMM
Lesen Sie auch das Informationsblatt T1 des LFA :
Aktiva
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
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