Andere
Kategorien :
Unterstützungen
für Grenzarbeiter
Arbeitswiederaufnahmezulage
Unterstützungen
für Tagesmütter
Der
Mobilitätszuschlag
Der Kinderaufsichtszuschlag
Übergangsprämie
Unterstützungen für
Grenzarbeiter
Die Grenzarbeiter, die in den Niederlanden
arbeiten, können auf eine Entschädigung
Anrecht haben, um den Gehaltsverlust zu kompensieren,
den sie erleiden, wenn sie ausschließlich
Bezugsberechtigter einer niederländischen
Unterstützung auf Grund der niederländischen
Gesetzgebung über Arbeitsunfähigkeit
(WAO) sind, weil sie ihre Steuern weiterhin
in Belgien bezahlen.
Universitätsprofessoren und andere Mitglieder
des Unterrichtspersonals haben auch Anrecht
auf eine Entschädigung während der
Zeit, in der sie ihre Steuern in Belgien bezahlen.
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
Arbeitswiederaufnahmezulage.
Ein Arbeitswiederaufnahmezulage kann dem
Arbeiter gewährt werden, der als Vollarbeitsloser
schon in Genuss des Alterszuschlags gekommen
ist und die Arbeit wieder aufnimmt. Dies betrifft
also ausschließlich die Arbeiter, die
älter als 50 Jahre alt sind.
Für weitere Informationen lesen Sie unser
Informationsblatt indem Sie hier klicken :
Informationblatt - ANTRAG DES ÄLTEREN ARBEITSLOSEN AUF DIE ARBEITSWIEDERAUFNAHMEZULAGE.
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
Unterstützungen für
Tagesmütter
Seit dem 1. April 2003 können Tagesmütter
eine Aufsichtsunterstützung beziehen
für den Verlust eines Einkommens, den
sie (oder er) erleidet, wenn ohne ihr (oder
sein) Zutun, Kinder zeitweilig abwesend sind,
die sie (oder er) normalerweise aufnimmt.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie
die untenstehenden Informationsblätter
anklicken :
Informationblatt - ANTRAG AUFSICHTSUNTERSTÜTZUNG
FÜR TAGESELTER.
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
Der Mobilitätszuschlag
Ein Vollarbeitsloser, der eine Arbeitsstelle
von unbegrenzter Dauer annimmt, mindestens
halbtags oder 18 Stunden/Woche, kann in den
Genuss eines Mobilitätszuschlags kommen,
wenn die Arbeitsstelle auf Grund der Dauer
der Anfahrt nicht als zumutbar gilt.
Diese Zulage beläuft sich auf 743,68€
und wird nur einmal gewährt.
Weitere Einzelheiten können Sie dem
Informationsblatt des LfA entnehmen, indem
Sie hier klicken :
Der Mobilitätsszuschlag
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
Der Kinderaufsichtszuschlag
Ein Vollarbeitsloser, der eine Arbeitsstelle
von unbegrenzter Dauer annimmt, mindestens
halbtags oder 18 Stunden/Woche, obwohl er
alleine lebt mit Kindern zu Lasten, kann einen
Kinderaufsichtszuschlag erhalten.
Um diese monatliche Prämie von 75,01 € während maximal 12 Monaten zu erhalten, müssen Sie für mindestens ein Kind kindergeldberechtigt sein, oder keines der Kinder verfügt über Einkünfte. Diese Zulage kann auch im Falle geteilter Aufsicht gewährt werden.
Weitere Einzelheiten können
Sie dem Informationsblatt des LfA entnehmen,
indem Sie hier klicken :
Der Kinderaufsichtszuschlag
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
Übergangsprämie
Der Lohnempfänger, der auf eigene Anfrage beim gleichen Arbeitgeber und unter Lohnminderung von einer schweren Arbeit auf eine leichtere Arbeit wechselt, kann unter gewissen Bedingungen eine Übergangsprämie beantragen
Übergangsprämie