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DIE UNTERSTÜTZUNGEN

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Unterstützungen für Grenzarbeiter

Arbeitswiederaufnahmezulage

Unterstützungen für Tagesmütter

Der Mobilitätszuschlag

Der Kinderaufsichtszuschlag

Übergangsprämie

 


Unterstützungen für Grenzarbeiter


Die Grenzarbeiter, die in den Niederlanden arbeiten, können auf eine Entschädigung Anrecht haben, um den Gehaltsverlust zu kompensieren, den sie erleiden, wenn sie ausschließlich Bezugsberechtigter einer niederländischen Unterstützung auf Grund der niederländischen Gesetzgebung über Arbeitsunfähigkeit (WAO) sind, weil sie ihre Steuern weiterhin in Belgien bezahlen.
Universitätsprofessoren und andere Mitglieder des Unterrichtspersonals haben auch Anrecht auf eine Entschädigung während der Zeit, in der sie ihre Steuern in Belgien bezahlen.

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Arbeitswiederaufnahmezulage.


Ein Arbeitswiederaufnahmezulage kann dem Arbeiter gewährt werden, der als Vollarbeitsloser schon in Genuss des Alterszuschlags gekommen ist und die Arbeit wieder aufnimmt. Dies betrifft also ausschließlich die Arbeiter, die älter als 50 Jahre alt sind.

Für weitere Informationen lesen Sie unser Informationsblatt indem Sie hier klicken :

  Informationblatt - ANTRAG DES ÄLTEREN ARBEITSLOSEN AUF DIE ARBEITSWIEDERAUFNAHMEZULAGE.

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Unterstützungen für Tagesmütter


Seit dem 1. April 2003 können Tagesmütter eine Aufsichtsunterstützung beziehen für den Verlust eines Einkommens, den sie (oder er) erleidet, wenn ohne ihr (oder sein) Zutun, Kinder zeitweilig abwesend sind, die sie (oder er) normalerweise aufnimmt.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie die untenstehenden Informationsblätter anklicken :

  Informationblatt - ANTRAG AUFSICHTSUNTERSTÜTZUNG FÜR TAGESELTER.

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Der Mobilitätszuschlag


Ein Vollarbeitsloser, der eine Arbeitsstelle von unbegrenzter Dauer annimmt, mindestens halbtags oder 18 Stunden/Woche, kann in den Genuss eines Mobilitätszuschlags kommen, wenn die Arbeitsstelle auf Grund der Dauer der Anfahrt nicht als zumutbar gilt.

Diese Zulage beläuft sich auf 743,68€ und wird nur einmal gewährt.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Informationsblatt des LfA entnehmen, indem Sie hier klicken :

  Der Mobilitätsszuschlag

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Der Kinderaufsichtszuschlag

Der einmalige Zuschlag wird zum 01.02.2009 durch einen monatlichen Zuschlag während maximal 12 Monaten ersetzt.

Ein Vollarbeitsloser, der eine Arbeitsstelle von unbegrenzter Dauer annimmt, mindestens halbtags oder 18 Stunden/Woche, obwohl er alleine lebt mit Kindern zu Lasten, kann einen Kinderaufsichtszuschlag erhalten.

Um diese monatliche Prämie von 75,01 € während maximal 12 Monaten zu erhalten, müssen Sie für mindestens ein Kind kindergeldberechtigt sein, oder keines der Kinder verfügt über Einkünfte. Diese Zulage kann auch im Falle geteilter Aufsicht gewährt werden.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Informationsblatt des LfA entnehmen, indem Sie hier klicken :

  Der Kinderaufsichtszuschlag

Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Übergangsprämie

Der Lohnempfänger, der auf eigene Anfrage beim gleichen Arbeitgeber und unter Lohnminderung von einer schweren Arbeit auf eine leichtere Arbeit wechselt, kann unter gewissen Bedingungen eine Übergangsprämie beantragen

  Übergangsprämie

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Geänderte seite : 23.06.2011

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