Teilzeitbeschäftigung
Teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung
annehmen, um Sich der Vollarbeitslosigkeit
zu entziehen.
Sie werden in den Genuss des besonderen Status
des "Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung
der Rechte" kommen, der es Ihnen ermöglicht,
weiterhin als Ganztagsbeschäftigte(r)
anerkannt zu werden.
In manchen Fällen können wir Ihnen
einen monatlichen Ausgleich auszahlen, der
sich "Einkommensgarantieunterstützung"
nennt.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie
die untenstehenden Informationsblätter
anklicken :
Informationblat
- ANTRAG ALS TEILZEITARBEITNEHMER MIT AUFRECHTERHALTUNG
DER RECHTE.
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
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