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DIE UNTERSTÜTZUNGEN

Teilzeitbeschäftigung

Teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung annehmen, um Sich der Vollarbeitslosigkeit zu entziehen.
Sie werden in den Genuss des besonderen Status des "Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte" kommen, der es Ihnen ermöglicht, weiterhin als Ganztagsbeschäftigte(r) anerkannt zu werden.
In manchen Fällen können wir Ihnen einen monatlichen Ausgleich auszahlen, der sich "Einkommensgarantieunterstützung" nennt.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie die untenstehenden Informationsblätter anklicken :

PDF  Informationblat - ANTRAG ALS TEILZEITARBEITNEHMER MIT AUFRECHTERHALTUNG DER RECHTE.


Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Geänderte seite : 23.06.2011

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