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DIE UNTERSTÜTZUNGEN

System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag

(Vorher Frühpension)
Neu ab dem 01.01.2012!

Die "Frühpension" wird zum "System derArbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag" (abgeküzt SAB).

Der Frühpensionierte wird zum "Arbeitslosen mit Betriebszuschlag".

I.   Kontrollkarte
Der Arbeitslose mit BZ (Betriebszuschlag) ist von der Benutzung einer Kontrollkarte freigestellt.     
Wenn Sie eine Nebentätigkeit ausüben möchte, nehmen Sie sofort Kontakt mit der HFA auf.          
Dort werden Sie über die verschiedenen Möglichkeiten informiert:

  • entweder Sie benutzen eine Kontrollkarte  (C3-SAB)
  • oder ein Formular C99  wenn Sie sich für eine automatisierte Auszahlung entscheiden (informieren Sie sich bei der Zahlstelle).

Wenn Sie eine Kontrollkarte benutzen möchten, müssen Sie der HFA diese Entscheidung schriftlich mitteilen.                     
Sie müssen dann:

  • bis zum Ende des Monats diese Karte bei sich tragen (C3-SAB)
  • die Karte am Ende des Monats an die HFA schicken um Ihre Auszahlung zu erhalten.           

Die Art der Meldung einer nicht mit dem Arbeitslosengeld zu vereinbarenden Tätigkeit wird von dieser Entscheidung abhängig sein.

Eine Arbeit aufnehmen kann Auwirkungen auf Ihr Anrecht auf den Betriebszuschlag haben. Wenn Sie also eine Tätigkeit aufnehmen, muss der Schuldner des Betriebszuschlags informiert werden.   

Die Ausübung eines unentgeltlichen Ehrenamtes unterliegt besonderen Regeln. Informieren Sie sich bei Ihrer Zahlstelle.                

Arbeitsunterstützung

Die Frühpensionen können von nun an die Bedingungen für das Anrecht auf eine Arbeitsunterstützung erhalten.                   
Diese Möglichkeit war vorher nicht gegeben.            

Arbeitskarte

Die Arbeitslosen mit BZ (Betriebszuschlag) unterscheiden sich  in Sachen AKTIVA nicht von den entschädigten Vollarbeitslosen und können somit :

  • nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit mit BZ (Frühpension) das Anrecht auf eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge LSS geben (auch wenn sie nicht als Arbeitsuchende eingetragen sind);     
  • nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit mit BZ (Frühpension)  Anrecht auf eine Arbeitsunterstützung haben (auch wenn sie nicht als Arbeitsuchende eingetragen sind).            

Anmerkung : ein Zeitraum entschädigter Vollarbeitslosigkeit (also auch die Frühpension/BZ) wird mit einer Eintragung als nicht beschäftigter Arbeitsuchender gleichgestellt.             

Für weitere Auskünfte lesen Sie bitte unsere Auskunftsblätter :

System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) :

Antrag auf Unterstützungen unter dem System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschalg auf Grund einer Anerkennung.   

  • C3SAB de  1.2.2012

Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschalg –Gesetzgebung 2008 – Allgemeines System.

  • C3SAB de vorh. Gesetzg.-3bis 1.2.12

Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag  – vorherigege Gesetzgebung  - 3bis.
Antrag auf Unterstützungen unter dem System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag auf Grund einer Umstrukturierung.         

Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag – vorherige Gesetzgebung – allgemeines System.

 

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Geänderte seite : 10.04.2012

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