Zeitweilige
Arbeitslosigkeit
Sie sind in zeitweiliger Arbeitslosigkeit,
wenn Sie noch unter Arbeitsvertrag stehen,
Ihre Leistungen jedoch zeitweilig reduziert
oder aufgehoben werden aus folgendem Grund
:
- technisch, wirtschaftlich, oder Schlechtwetter,
(betrifft nur die Arbeiter)
- höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung,
oder Firmenschließung wegen Jahresurlaub
(betrifft die Arbeiter und die Angestellten).
Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie
die untenstehenden Informationsblätter
anklicken :
Informationblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG
ALS ZEITWEILIGE(R) ARBEITSLOSE(R)
Ab April 2011 beläuft sich der Steuervorabzug für Teilarbeitslose und bei Krisen-Aussetzung-Angestellte auf 18,75% (anstatt vormals 10,09%). Aus diesem Grund ist die Nettounterstützung des Monats April niedriger als die Unterstützungen, die Sie eventuell für März 2011 und vorhergehenden Monate bezogen haben."
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt auf Grund des Flugverbots nach dem Vulkanausbruch in Island
Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie
die untenstehenden Informationsblätter
anklicken :
Informationblat
Für weitere Informationen können
Sie Sich an Ihre Zahlstelle
der HfA wenden. Des weiteren
finden Sie wichtige Informationen auf der
Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be
).
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