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DIE UNTERSTÜTZUNGEN

Zeitweilige Arbeitslosigkeit

Sie sind in zeitweiliger Arbeitslosigkeit, wenn Sie noch unter Arbeitsvertrag stehen, Ihre Leistungen jedoch zeitweilig reduziert oder aufgehoben werden aus folgendem Grund :

  • technisch, wirtschaftlich, oder Schlechtwetter, (betrifft nur die Arbeiter)
  • höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, oder Firmenschließung wegen Jahresurlaub (betrifft die Arbeiter und die Angestellten).


Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie die untenstehenden Informationsblätter anklicken :

PDF  Informationblat - UNTERSTÜTZUNGSANTRAG ALS ZEITWEILIGE(R) ARBEITSLOSE(R)

Steuervorabzug für Teilarbeitslose

Ab April 2011 beläuft sich der Steuervorabzug für Teilarbeitslose und bei Krisen-Aussetzung-Angestellte auf 18,75% (anstatt vormals 10,09%). Aus diesem Grund ist die Nettounterstützung des Monats April niedriger als die Unterstützungen, die Sie eventuell für März 2011 und vorhergehenden Monate bezogen haben."


Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

Zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt auf Grund des Flugverbots nach dem Vulkanausbruch in Island


Weitere Einzelheiten erfahren Sie, wenn Sie die untenstehenden Informationsblätter anklicken :

PDF  Informationblat


Für weitere Informationen können Sie Sich an Ihre Zahlstelle der HfA wenden. Des weiteren finden Sie wichtige Informationen auf der Web Site des LfA ( http://www.onem.fgov.be ).

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Geänderte seite : 23.06.2011

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