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WER SIND WIR?

Der Platz der HfA innerhalb der Sozialversicherung

Die Sozialgesetzgebung wird hauptsächlich finanziert von
. den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
. der Intervention des Staates.

Die Beiträge werden auf Basis des Bruttogehalts berechnet und vom Arbeitgeber an das Landesamt für soziale Sicherheit überwiesen (LSS):
. der globale Anteil des Arbeitnehmers wird auf sein Gehalt einbehalten,
. der Anteil des Arbeitgebers muss zusätzlich bezahlt werden.

Die Zahlung der Beiträge (und somit die Steuerpflicht gegenüber dem LSS) ist für ALLE Arbeitgeber, die entlohnte Arbeitnehmer beschäftigen, Pflicht (außer einige seltene Ausnahmen).

Die dem LSS überwiesene Beträge werden unter 7 verschiedene Bereiche der Sozialversicherung aufgeteilt.

Das LfA verwaltet die Einnahmen, die den Bereich Arbeitslosigkeit betreffen, und verteilt sie auf 4 Zahlstellen für Arbeitslosengeld (die HfA und die Zahlstellen der Gewerkschaften), proportional zu den Auszahlungen, die diese vornehmen.

Liste der benutzten Abkürzungen :

KG Kindergeld
HKIV Hilfskasse für Krankheit und Invalidität
HfA Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung
CGSLB Centrale générale des syndicats libéraux de Belgique
CSC Confédération des syndicats chrétiens
FBU Fonds für Berufsunfälle
FGTB Fédération générale du travail de Belgique
FBK Fonds für Berufskrankheiten
LIKIV Landesinstitut für Krankheit- und Invalidenversicherung
ZFA Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitsnehmer
LfA Landesamt für Arbeitsbeschaffung
LPA Landespensionsamt für Arbeitnehmer
LSS Landesamt für soziale Sicherheit (der provinzialen & örtlichen Verwaltungen)
LAJU Landesamt für den Jahresurlaub
ZS Zahlstelle (für Arbeitslosenunterstützungen)
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Geänderte seite : 23.06.2011

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