Die
Aktivierung des Suchverhaltens
Achtung, diese neuen Bestimmungen
richten sich an ALLE Personen, die jünger
sind als 50 Jahre und in gleich welcher familiären
Situation sie leben (Alleinlebend, Haushaltsvorstand
oder Beiwohnend)!
Die Aktivierung des Suchverhaltens
beinhaltet sämtliche Handlungen des LfA
hinsichtlich des Arbeitslosen, um seine Bemühungen
zu bewerten, wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert
zu werden. Das Ziel ist vor allen Dingen,
den Arbeitslosen aktiv zu begleiten und ihn
bei seiner Arbeitsuche zu unterstützen.
Gleichzeitig haben sich die Regionen und
Gemeinschaften dazu verpflichtet, den Arbeitslosen,
die es wünschen, zusätzliche Begleitmaßnahmen
anzubieten.
Die Bemühungen des Arbeitslosen, sich
wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern,
werden während persönlicher Gespräche
mit einem Beamten des LfA bewerlet. Die Bemühungen,
die der Arbeitslose macht, um in den Arbeitsmarkt
eingegliedert zu werden, werden während
der individuellen Gespräche mit einem
Beamten des LfA (dem Eingliederungshelfer)
beurteilt. Dieser wurde eigens für diese
Gespräche eingestellt und geschult.
Diese neuen Maßnahmen sind am 1. Juli
2004 in Krafft getreten und werden allmählich
auf alle Arbeitslose unter 50 Jahren angewandt.
Die aktuelle Prozedur des Ausschlusses wegen
Langzeitarbeitslosigkeit (Artikel 80) wird
allmählich durch die neue Maßnahme
der Aktivierung des Suchverhaltens ersetzt.
Hier die großen Linien der Prozedur,
die vom LfA angewandt wird.
Informationblad - DIE AKTIVIERUNG DES SUCHVERHALTENS.
Für weitere Informationen oder falls
Sie Hilfe bei der Vorbereitung Ihres Gesprächs
brauchen, können Sie Sich direkt an Ihre
Zahlstelle der HfA wenden, von welcher Sie
abhängen.
Sie können auch das diesbezügliche
Informationsblatt auf der Web-Site des LfA
lesen. ( http://www.onem.fgov.be
).