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WAS MÜSSEN SIE TUN?


Stellen Sie sich bei einer unserer Zahlstellen vor, um einen Antrag auf Unterstützungen zu stellen.

Klicken Sie auf die Rubrik "Unsere Zahlstellen" um die für Sie zuständige Zahlstelle zu ermitteln.

Warten Sie nicht mit der Eintragung bis Sie im Besitz aller nötigen Formulare sind. Tragen Sie sich ein und vervollständigen Sie Ihre Akte im nachhinein.

Bringen Sie Ihren Ausweis und Ihre SIS-Karte mit, sowie die Formulare, die Ihnen vom Arbeitgeber ausgehändigt wurden (C4, C3.2,).

Während unserer Unterhaltung werden wir Ihre Verwaltungsakte erstellen und werden Ihnen mitteilen, welche Formulare gegebenenfalls noch fehlen, sowie die Frist innerhalb welcher Sie sie uns übermitteln müssen.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie vor allen Dingen nicht, uns Fragen zu stellen.

Wir sind keine Gewerkschaft, Sie zahlen also keinen Beitrag.

Sobald Ihre Akte vervollständigt ist, leiten wir sie an die lokale Dienstelle des LfA weiter, "Arbeitslosenamt" genannt.

Jede Zahlstelle der HfA ist einem Arbeitslosenamt des LfA "zugeteilt".
Das Arbeitslosenamt des LfA trifft alle Entscheidungen bezüglich Ihrer Akte (und nicht die HfA).
Ebenso werden alle Dokumente Ihrer Akte beim Arbeitslosenamt des LfA aufgehoben.

Um eine Entscheidung zu treffen, verfügt das LfA über eine Frist von einem Monat. Während dieses Monats überprüft das LfA, ob Sie alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen und setzt den Betrag Ihrer Unterstützungen fest.

Sobald die Entscheidung getroffen ist, schickt das LfA uns Ihre Zahlerlaubnis.


Außerdem müssen Sie uns an jedem Monatsende Ihre monatliche Kontrollkarte zukommen lassen. Das Modell variiert je nach persönlicher Lage (Beispiel: Blaue Kontrollkarte "C3A", Formular C3.2 A für zeitweilige Arbeitslosigkeit, C3 Teilzeit und C131B wenn Sie teilzeitbeschäftigt mit Einkommensgarantieunterstützung sind,...).

Achtung : diese Dokumente müssen ordentlich ausgefüllt und unterschrieben sein, sie dürfen weder Streichungen, noch Überschriebenes beinhalten.

Einmal im Monat, sobald wir Ihre Kontrollkarte erhalten, überweisen wir Ihnen die Unterstützungen indem wir uns auf die ausgelieferte Erlaubnis des LfA basieren.

Wir können Sie nur entschädigen, wenn Sie alle nötigen Formalitäten erledigt haben, (z.Bsp., wenn Sie vollarbeitslos sind, müssen Sie als Arbeitsuchender eingetragen sein).

Jede Zahlung, die wir tätigen, wird im Nachhinein vom LfA überprüft.

Wenn Sie Kindergeldberechtigter sind, teilen wir Ihrer Kasse monatlich die nötigen Auskünfte für die Auszahlung des Kindergeldes mit.

Einmal im Jahr:

  • • senden wir Ihnen die Informationen zu, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Steuererklärung auszufüllen (Zettel "281.13" oder Zettel "281.10”);
  • • senden wir Ihrer Krankenkasse die nötigen Angaben, damit Ihre Versicherung aufrecht erhalten bleibt.

Wann müssen Sie Kontakt mit uns aufnehmen?

So schnell wie möglich

Ob es sich um einen neuen Antrag oder die Mitteilung über die Änderung Ihrer persönlichen Situation handelt, nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf.

Selbst wenn Sie noch nicht im Besitz der Dokumente sind, warten Sie nicht, stellen Sie sich vor oder rufen Sie zumindest an.

Während Ihrer Arbeitslosigkeit informieren Sie uns schnell (vorzugsweise innerhalb der 8 Tage) über Änderungen Ihrer persönlichen Situation, familiäre oder berufliche, z. Bsp. wenn Sie umziehen, wenn Ihre Kontonummer ändert, wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung finden...

Auf diese Art und Weise können wir Ihnen die Vorgehensweise erklären und den Fortlauf Ihrer Akte beim LfA ohne Verspätung garantieren.

Jeder Antrag oder jede Änderung wird Objekt einer neuen Entscheidung des LfA sein. Ohne diese Entscheidung können wir Ihre Auszahlung nicht fortführen.

Folglich ist es wichtig, Sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Auszahlung Ihrer Unterstützungen nicht zu verzögern.

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Geänderte seite : 23.06.2011

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