Sind Sie mit der HfA nicht zufrieden?

Wir möchten Sie möglichst gut bedienen. Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht zufrieden? Dann können Sie eine Beschwerde einreichen.

Haben Sie eine Frage oder ein Problem?

  • Haben Sie eine allgemeine Frage oder eine Frage über Ihre Akte?
  • Haben Sie einen Vorschlag für die Verbesserung unserer Dienstleistung?
  • Möchten Sie ein Problem melden?
  • Denken Sie, dass die Vorschriften bei Ihrer Akte nicht korrekt angewendet wurden?

Bitte teilen Sie uns dies mit! Dies ist möglich mit unserem Online-Kontaktformular.

Ihre Meinung hilft uns Sie noch besser zu bedienen.

Haben Sie eine Beschwerde?

Sind Sie mit der Art und Weise, in der wir Ihre Frage oder Akte bearbeitet haben, nicht zufrieden?

Auch nicht, nachdem Sie uns dies mitgeteilt haben?

Dann können Sie eine Beschwerde einreichen.

Wie melden Sie eine Beschwerde?

Wie melden Sie eine Beschwerde?

  • Vorzugsweise über das Online-Nutzerformular.
  • Oder Sie fordern beim Schalter Ihrer HfA-Zahlstelle ein Beschwerdeformular an.
    Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es an unseren Mitarbeiter über.
  • Sie können auch einen Brief schreiben an:
    HfA-Beschwerdekoordinator
    Brabantstraat 62
    1210 Brüssel

Geben Sie stets Ihren Namen an. So können wir Ihre Beschwerde beantworten.

Achtung! Lesen Sie mehr darüber, welche Beschwerden wir behandeln und welche nicht.

Welche Beschwerden behandeln wir?

Wir behandeln nur Beschwerden, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Beschwerde bezieht sich auf einen Fehler eines HfA-Mitarbeiters.

Der Mitarbeiter hat etwas falsch gemacht. Oder der Mitarbeiter hat nicht getan, was er tun hätte müssen.

  • Der HfA-Mitarbeiter behandelte Sie nicht serviceorientiert.
  • Das Verfahren wurde nicht korrekt befolgt.
  • Die Frist wurde nicht eingehalten.

Sie mussten beispielsweise zu lange warten.

  • Sie bekamen keine zufriedenstellende Erläuterung der Entscheidung.

Achtung! Sind Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden? Und möchten Sie die Entscheidung aufheben (rückgängig machen)?

Dann hilft eine Beschwerde nicht! Sie müssen „Einspruch“ einlegen. Sie haben einen Brief über den Beschluss erhalten. Darin lesen Sie, wie Sie Einspruch einlegen können.

Was passiert mit ihrer Beschwerde?

Ihre Beschwerde geht bei uns ein.

  • Innerhalb von zwei Tagen bekommen Sie eine Bestätigung, dass wir Ihre Beschwerde erhalten haben.
  • Innerhalb von zehn Tagen bekommen Sie eine Antwort.

Achtung! Haben Sie mittlerweile eine andere Mitteilung gesendet?

Dann beginnt der Zeitraum von zehn Tagen erneut.

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden?

Dann können Sie den föderalen Ombudsmann kontaktieren.

Möchten Sie weitere Informationen?

Haben Sie eine Frage?

Verwenden Sie das Kontaktformular.